Eine Abrechnung über Gesetzliche Krankenkassen ist nicht möglich
Allgemeine Information zu Therapiehonoraren
Da ich keine vertragsärztliche Praxis führe, ist eine direkte Abrechnung über die Kassenärztliche Vereinigung (gesetzliche Krankenkassen) nicht möglich.
Selbstzahler und Privatpatienten können meine Leistungen in Anspruch nehmen, d.h. unabhängig vom Kostenträger rechne ich meine Leistungen direkt mit meinen Klienten ab.
Die Honorarrechnung kann durch eine private Krankenversicherung oder eine private Zusatzversicherung übernommen werden, dieses hängt von den individuell abgeschlossenen Versicherungsverträgen ab. Bitte klären Sie vor Beginn der Behandlung mit ihrer Privaten Krankenversicherung ab, unter welchen Bedingungen und in welchem Maß die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung übernommen werden.
Das Honorar ist im Anschluss an die Sitzungen zu entrichten.
Vorteile als Selbstzahler:
keine Wartezeiten / Ablehnung bei KV-Wechsel oder Eintritt in eine private KV
keine Wartezeiten / Ablehnung bei Abschluss einer Zusatzversicherung (Berufsunfähigkeit)
keine Probleme bei einer Beamtenanwartschaft
Honorare für Therapie-Leistungen
Für Personen mit geringen Einkommen – Auszubildende, Studenten, Empfänger von Sozialleistungen oder Geringverdiener - besteht bei entsprechendem Nachweis die Möglichkeit einer Ermäßigung.
Die erste Sitzung (90 Min): 70,- Euro
Ihr Therapiefortschritt hängt sehr wesentlich davon ab, dass nicht nur die Art meiner Arbeit zu Ihrem Anliegen passt, sondern Sie sich auch auf eine Zusammenarbeit mit mir einlassen mögen. Entscheiden Sie also nach unserem Gespräch, ob Sie sich eine gemeinsame Arbeit mit mir vorstellen können.
Jede weitere Sitzung (60 Min): 70,- Euro
Die Leistungen meiner Praxis werden direkt im Anschluss nach jeder Sitzung bar/EC-Karte abgerechnet. Sie erhalten eine Quittung und auf Wunsch auch eine gesonderte Rechnung.
Zusatzleistung
Erstellen eines Berichts / Attests je nach Aufwand, ab: 60,00 Euro
Absage vereinbarter Termine
Um Ihnen optimale Bedingungen für Ihre Sitzung bieten zu können, plane ich den Zeitrahmen großzügig für Sie ein. Ein Termin, der nicht rechtzeitig abgesagt wird, kann nicht weiter vergeben werden und nimmt anderen Klienten die Chance auf eine Beratung. Vereinbarte Termine, die weniger als 24 Stunden vorher abgesagt oder ohne Absage nicht wahrgenommen werden, stelle ich mit 70 EUR in Rechnung. Als Absage genügt eine Mail oder eine telefonische Absage (auch Anrufbeantworter).